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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Dienste und Leistungen der Privaten Arbeitsvermittlung Monika Höltje [Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 10.08.2009] 1. Allgemeines 1.1 Die Tätigkeit der Privaten Arbeitsvermittlung Höltje ist vornehmlich auf die Akquise und Vermittlung von Arbeitslosen bzw. anderen Stellensuchenden aller Berufe/ Branchen und auf die Suche von Stellenanbietern gerichtet.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit der Privaten Arbeitsvermittlung Monika Höltje 1.3 Seitens der Privaten Arbeitsvermittlung Monika Höltje wird ein Vertragsverhältnis gegenüber einem Auftraggeber durch eine erfolgreiche Vermittlung erfüllt, das heißt, wenn es zum Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt. Die Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje übernimmt keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung. 1.4 Die Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt sowohl für die Arbeitssuchenden, als auch für die Arbeitgeber. 1.5 Die Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende qualitative und quantitative Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere auch für mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen usw. 1.6 Bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Vermittlung - und Beratungstätigkeit der Privaten Arbeitsvermittlung Monika Höltje ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit. 1.7 Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitslosen bzw. Stellensuchenden (vor allem in Bezug auf Vorstrafen, Gesundheitszustand, etc.) sowie seitens der Stellenanbieter gegenüber den Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje, schließen eine Haftung der Privaten Arbeitsvermittlung Monika Höltje aus. 1.8 Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform. 1.9 Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine anders lautende Regelung getroffen worden ist, sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über den Dienstvertrag, die Arbeitsvermittlungsverordnung und die Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) über Arbeitsförderung anzuwenden. 2. Geschäftsbedingungen der Vermittlungstätigkeit 2.1 Die Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje legt Hauptaugenmerk grundsätzlich auf die Zielgruppe der Arbeitnehmer, die gemäß § 421g SGB III Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, die nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Wochen innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind und die einen Vermittlungsgutschein – der für sie zuständigen Agentur für Arbeit – vorlegen können. 2.2 Der Arbeitgeber verpflichtet sich alle für den Auftrag der Personalauswahl und der Personalbeschaffung benötigten Informationen und Daten der Privaten Arbeitsvermittlung Monika Höltje zur Verfügung zu stellen. 2.3 Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Arbeitgeber von den Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje. Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich und müssen bei einem nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis nach Aufforderung zurückgegeben werden. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte sowie eine Vervielfältigung ist unzulässig oder bedarf der vorherigen Absprache. 2.4 Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Bewerber, die Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje auf einem Formular für die Arbeitsagentur den Vertragsabschluss und die Dauer der Beschäftigung nach sechs Wochen bzw. sechs Monaten zu bestätigen.Der Arbeitnehmer verpflichtet sich um Erfüllung durch Mitwirkung. 2.5 Der Arbeitssuchende erteilt mit seiner Unterschrift den Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje die Vollmacht, nach erfolgreicher Vermittlung, den Originalgutschein bei der zuständigen Agentur für Arbeit abzurechnen. 2.6 Der Vermittlungsgutschein ist durch den Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen nach erfolgreicher Vermittlung/ Abschluss des Arbeitsvertrages bei den Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje abzugeben. Erfolgt dies nicht, ist die Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje berechtigt, die Vergütungen dem Arbeitssuchenden in Rechnung zu stellen. 2.7 Im Internet online ausgefüllte bzw. ausgedruckte und an die Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje gesandten Formulare für Bewerber und Arbeitgeber werden erst dann Bestandteil eines Vermittlungsvertrages, wenn die Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje ein von beiden Parteien unterschriebener und mit Datum versehener Vertrag der Privaten Arbeitsvermittlung Monika Höltje vorliegt. 3. Honorarvereinbarungen 3.1 Ist der Arbeitssuchende nicht im Besitz eines gültigen Vermittlungsgutscheins bzw. hat er keinen Anspruch auf Ausstellung eines solchen, so kann er dennoch die Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje mit der Suche nach einem geeigneten Beschäftigungsverhältnis beauftragen. 3.2 weitere Vergütungsvereinbarungen (außerhalb der Gutscheinregelung) a) Besteht kein Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder ARGE, so kann eine private Honorarvereinbarung getroffen werden. Diese richtet sich nach der zu vereinbarenden Vermittlung des Arbeitsplatzes.
b) Kommt infolge der Vermittlung durch die Vermittlerin ein Arbeitsvertrag über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich oder eine gleichwertige selbständige Tätigkeit zustande, beträgt die der Vermittlerin zustehende Vergütung:
401€ bis500€ beträgt die Vergütung 500,00€ incl.MwSt
bei 501€ bis 1000€ beträgt die Vergütung 750,00€ incl. MwSt bei 1001€ bis 1500 € beträgt die Vergütung 1500,00 € incl. MwSt bei 1501€ bis 2000€ beträgt die Vergütung 2000,00€ incl. MwSt bei mehr als 2000€ beträgt die Vergütung 2500,00€ incl. MwSt.
3.3 Der Betrag kann in 2 Raten abgezahlt werden und wird durch Abschluss einer Ratenzahlung vereinbart (oder Erweiterung des Honorarvertrages) und Schuldanerkenntnis zusätzlich geregelt, wenn dies notwendig wird. 3.4 Wird die Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje durch einen Arbeitgeber beauftragt, einen Arbeitsplatz bzw. eine Stelle zu besetzen, so ist ein entsprechender Vermittlungsvertrag zu schließen. Inhaltlich sind der Vertragsgegenstand, die Vergütung, die Unterlagen, die Leistungen, der Datenschutz und die Schlussbestimmungen zu erfassen. 4. Vereinbarungen zum Datenschutz 4.1 Unterzeichnende des Vermittlungsvertrages/ des Personalfragebogens erklären sich mit der elektronischen Speicherung und Weitergabe, der Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje zur Verfügung gestellten Angaben, einverstanden. 4.2 Alle den Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Arbeitsvermittlung genutzt und auf Antrag wieder vollständig gelöscht. 5. Zahlungsbedingungen 5.1 Auf alle durch die Bundesagentur für Arbeit und auf Honorarbasis zu zahlenden Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben und alle Rechnungen sind nach Erhalt und ohne Abzug fällig. 5.2 Der gültige Vermittlungsgutschein eines Arbeitslosen ist direkt nach Abschluss eines – durch die Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje vermittelten – Arbeitsvertrages an die Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje zu übergeben. Sollte der Vermittlungsgutschein seine Gültigkeit überschritten haben oder wird nicht vom Vermittelten an die Private Arbeitsvermittlung Monika Höltje ausgehändigt, ist der Vermittelte für die Zahlung der Vergütung – eventuell in Teilbeträgen – verpflichtet. 5.3 Wird ein Arbeitsplatz/ eine Stelle auf Anfrage eines Arbeitgebers besetzt, so wird die Vermittlungsvergütung entsprechend des geschlossenen Vermittlungsvertrages fällig. 6. Rechtswirksamkeit, Nebenabreden 6.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. 6.2 Die Vertragspartner verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. 6.3 Nebenabreden sind unzulässig und Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
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